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Sind Schäden oder Mängel aufgetreten und es besteht keine Einigkeit über den Verursacher zwischen den Vertragspartnern ist eine Auseinandersetzung vor Gericht unvermeidlich. Der Kläger fordert in diesem Falle vom Gericht sich der Angelegenheit anzunehmen und den/die strittigen Sachverhalte durch ein Urteil zu klären. Da bei technischen Fragen der Richter als Laie ebenfalls Sachverstand benötigt, kann er auf speziell geschulte Sachverständige zurückgreifen, die sogenannten öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen. In speziellen Datenbanken, die von den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern gepflegt werden, kann fachspezifisch der richtige Sachverständige gefunden werden. Im Auftrag von Amts-, Landes- oder Oberlandesgerichten sind wir in ganz Deutschland als Gutachter tätig. Wir verfügen über ö.b.u.v. Sachverständige in den Fachbereichen: 

  • Werkstoffkunde
  • Elektrochemie
  • Korrosionsschutz durch Beschichtungen bei Metallen
  • Korrosionsschutz durch Beschichtungen bei Kunststoffen
  • Korrosionsschutz durch Beschichtungen bei Faserverbundstoffen

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